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Aufgaben und Organisation

Das Bundeseisenbahnvermögen – ein Sondervermögen des Bundes

Mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S.2378) wurden die nicht rechtsfähigen Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ (DB) und „Deutsche Reichsbahn“ (DR) unter dem Namen „Bundeseisenbahnvermögen“ (BEV) zu einem ebenfalls nicht rechtsfähigen Sondervermögen zusammengefasst (Art. 1 ENeuOG: „Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen – BEZNG“ 1). Das BEZNG als Rechtsgrundlage bestimmt die Existenz und die Sonderform des BEV.

Der Gesetzgeber gliederte das BEV in einen unternehmerischen Teil und einen Verwaltungsbereich (§ 3 Abs.1 BEZNG). Nach Ausgliederung des unternehmerischen Teils in die am 5. Januar 1994 gegründete „Deutsche Bahn AG“ (DB AG) hat das BEV nach § 3 Abs.2 BEZNG im Wesentlichen noch folgende Aufgaben: • Übertragung bestimmter bahnnotwendiger Liegenschaften an die DB AG, • Verwaltung des Personals, das der DB AG zugewiesen worden ist 2), • Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen Liegenschaften.

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