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Personenverkehrsanlagen

Nachweisliche Sicherheit an Bahnhöfen

Gefahrgutbeförderung auf der Schiene gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit, dennoch können auch hier Störungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb wurden zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Eisenbahnbundesamt Nachweisverfahren entwickelt, mit denen für bestimmte Personenverkehrsanlagen, in denen Güterzüge mit Gefahrgut verkehren, der Nachweis der Sicherheit erbracht werden kann.

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