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Corporate Governance: Verhaltensregeln für Unternehmensführung – für börsennotierte Unternehmen eine Selbstverständlichkeit?

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) geht an die Börse. Mit dem Gang an den Kapitalmarkt gelangt das Unternehmen in einen neuen Fokus. Die DB AG und ihr Management werden zukünftig von Kapitalanlegern genauer beobachtet werden. Dieser Beitrag geht der Frage nach, welche Verhaltensweisen im Rahmen der Unternehmensführung, Kontrolle und Interessenvertretung kapitalmarktorientierte Gesell­schaften zeigen sollten und wie die Kontrolle der Geschäftsführung solcher Unternehmen sich gestaltet. In diesem Zusammenhang werden grundsätzliche Unternehmensverfassungsaspekte aus dem Aktienrecht und aktuelle Tendenzen in der Diskussion um die Corporate Gover­nance Grundsätze aufgegriffen.
Wer mit seinem eigenen Kapital wirtschaftet, ist nur sich selbst gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet. Wer aber mit dem hingegebenen Geld Fremder ar­beitet, seien es Gläubiger oder Anleger, muss die vernünftige Verwendung und den sachgerechten Umgang mit diesen Mitteln dokumentieren und erläutern. Eine solche Rechenschaft über die Verwendung der finanziellen Mittel erfolgt durch Jahresabschlüsse. Diese Aspekte gewinnen insbesondere bei den Kapi­talgesellschaften in der Rechtsform der AG und GmbH Bedeutung, da bei diesen Gesellschaften die Eigentümer der Unternehmen nicht zwangsläufig auch die Geschäftsführung innehaben. Bei größeren Unternehmen ist es die Regel, dass die Eigentümer eine Geschäftsleitung mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen. Neben den Eigentümern wirken aber auch noch andere Gruppen mit ihren Interessen auf die Ausrichtung eines Unternehmens ein.

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