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Schuldrecht – Besonderer Teil

Das Mietrecht – Teil 3

Die beiden bisherigen Artikel zum Mietrecht beschäftigten sich mit den Pflichten des Vermieters und des Mieters. Ein besonderes Augenmerk galt den vertraglich dem Mieter auferlegten Pflichten, so unter anderem den Schönheitsreparaturen. Dieser Artikel geht auf das Vermieterpfandrecht, auf sonstige Mietsicherheiten, die Stellung des besitzenden Mieters gegenüber dem Vermieter und abschließend auf die Beendigung des Mietverhältnisses ein.

Dieser – wie auch alle vorhergehenden Artikel – wendet sich an alle Leser, aber auch an solche, die beruflich mit Vermietungen und Anmietungen befasst sind. Denn das Mietrecht dürfte neben dem Kaufrecht von zentraler Bedeutung für das tägliche berufliche und private Leben sein.

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