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Die Verpackungsverordnung

Verpackungen gehören zum täglichen Leben. Sie dienen unterschiedlichsten Zwecken, wie der sicheren Lieferung von Produkten, dem Schutz von Waren und der Kundeninformation. Doch Verpackungen haben auch ihre Schattenseiten. In Deutschland fallen pro Kopf und Jahr ca. 350 kg Abfall an. Der Anteil an Verpackungen beträgt dabei ca. 50 Prozent nach den Volumen und ca. 30 Prozent nach dem Gewicht. Damit gehören Verpackungsabfälle zur wichtigsten Abfallart des Hausmülls und der hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle. Für die Abfallentsorgung waren bis 1991 ausschließlich die Gemeinden zuständig, bis erkannt wurde, dass sie mit ihren Abfallbewältigungssystemen, die vorrangig auf Beseitigung ausgerichtet waren, das Müllwachstum nicht nachhaltig beeinflussen konnten.

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