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Fachrichtung Gleisbau

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin

Mit der Bahnreform 1994 endete auch die Ausbildung bzw. Qualifizierung von Nachwuchskräften als Beamten-Anwärter für die Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren nichttechnischen und technischen Dienstes. Davon betroffen waren u.a. Lokführer und Werkmeister. Für die Gruppe der Werkmeister – damals in zehn Fachrichtungen ca. 30.000 Mitarbeiter/-innen – entschied die DB AG, dass deren Aufgaben künftig von IHK-geprüften Industriemeistern/Industriemeisterinnen der entsprechenden Fachrichtung wahrgenommen werden.

Eine Überprüfung ergab jedoch, dass die bestehenden Industriemeister – Fachrichtungen, z.B. Industriemeister Metall oder Industriemeister Elektrotechnik (Schwerpunkte Energie- oder Nachrichtentechnik) für die bei der DB AG geforderten Tätigkeitsbereiche nicht „passgenau“ waren.

DB AG, Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (heute TRANSNET) und Gesamtbetriebsrat kamen überein, für den Einsatz bei der Bahn neue Industriemeister-Fachrichtungen anzustreben.

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