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Mit Corporate Governance zur Börsenfähigkeit

Große deutsche Unternehmen beschäftigen sich seit geraumer Zeit mit den so genannten Corporate Governance-Grundsätzen. Nach internationalem Verständnis steht dieser Begriff für die verantwortungsvolle Leitung und Überwachung von Unternehmen. Für börsennotierte Unternehmen wurde der § 161 AktG eingeführt, der eine Erklärung für die Grundsätze einfordert. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) ist zwar noch nicht an der Börse notiert, dennoch setzt sich das Unternehmen ebenfalls mit den Corporate Governance-Grundsätzen aktiv auseinander und übernahm wesentliche Teile des Deutschen Corporate Governance-Kodex. Dieser Beitrag soll die Hintergründe, die Entstehung der Grundsätze und deren Einsatz bei der DB AG näher beleuchten.

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