Durchführungsbedingungen
Außergewöhnliche Transporte
Zunehmend werden bei der DB Netz AG Transporte von Sendungen und Fahrzeugen angemeldet, die in ihren Abmessungen, ihrer Beschaffenheit oder ihrem Gewicht vom Regelfall abweichen. Im Gegensatz zu Regeltransporten kann die Durchführung solcher Transporte nur unter besonderen betrieblichen und/oder technischen Bedingungen erfolgen. Aufgrund dieser Abweichungen werden die Transporte als „außergewöhnlich“ bezeichnet. Nachfolgend werden die Bedingungen zur Durchführung außergewöhnlicher Transporte (aT) benannt und die Arbeitsabläufe von der Anmeldung bis zur Beförderungszusage beschrieben.
Einteilung der Güterwagen
Die Vielfalt von Güterwagen spiegelt die unterschiedlichen Anforderungen des Schienengüterverkehrs wider.
Behandlung schwer beschädigter Güterwagen gemäß AVV
Der Allgemeine Vertrag über die Verwendung von Güterwagen unterscheidet zwischen der Behandlung der Fahrzeuge nach Unfällen und der Haftung für entstandene Schäden.
Güterwagen-Beladung und Ladungssicherung
Bei beladenen Güterwagen darf die Ladung den Eisenbahnbetrieb nicht gefährden. Da in bestimmten Wagen die Einrichtungen zur Sicherung und zum Schutz der Ladung bereits eingebaut sind, ist die Wahl des richtigen Güterwagens für den Transport von großer Bedeutung. Von den Fahrzeugbetreibern werden möglichst Universalwagen eingesetzt, die für viele Transportaufgaben geeignet sind. Ausgangspunkt für die Wahl des Güterwagens, der Verladeart und die Maßnahmen zur Ladungssicherung sind neben Gewicht, Abmessungen und Form des Ladegutes auch Art und Größe der beim Transport zu erwartenden Beanspruchungen.