Fahrsimulatornutzung und Computer basiertes Training für die Eisenbahnfahrzeugführer der DB Netz AG
Das erste Jahr als Regelverfahren
Seit dem 1. Januar 2005 wurde das Fahrsimulatortraining (Übungsfahrt und Überwachungsfahrt) in Verbindung mit dem Computer basierten Training (CBT) als Regelverfahren für die Eisenbahnfahrzeugführer (Ef) der DB Netz AG und ihrer Tochtergesellschaften eingeführt und muss von diesen seit 2005 einmal pro Kalenderjahr absolviert werden.
Nach gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen der KoRil 408.1111 sind die Unternehmen der DB AG verpflichtet, eine regelmäßige Überwachung der Anwendung der Bahnbetriebsverfahren durch die Mitarbeiter im operativen Bereich durchzuführen.
Die Fahrsimulator-Überwachungsfahrt zählt zu den nach 408.1111 geforderten Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Betriebssicherheit im operativen Bereich. Sie muss von den Ef ohne Fehler in sicherheitsrelevanten Bereichen absolviert werden und soll die Handlungssicherheit in besonderen und schwierigen betrieblichen Situationen bestätigen und festigen.
Ausschreibung gestartet: BTC Havelland sucht Bildungs-Partner
Mit der europaweiten Ausschreibung der Betreiberleistungen für die neue Bildungsakademie startet das nächste wichtige Etappenziel.
Künstliche Intelligenz verändert Arbeit und Qualifizierung
KI-Kompetenz ist ein strategischer Schlüsselfaktor in der Personal- und Führungskräfteentwicklung im DB-Konzern.
Qualifizierung für die Instandhaltung des ICE-L
Der Talgo 230 setzt mit seiner durchgängigen Niederflurbauweise neue Maßstäbe – technisch, betrieblich und nicht zuletzt für die Instandhaltung.