Betriebssicherheit
Der Eisenbahnbetriebsleiter und seine Verantwortung
In der Organisation der Eisenbahnunternehmen laufen die Fäden zur Gewährleistung des sicheren Eisenbahnbetriebs traditionell beim Betriebsleiter zusammen. Bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen war das Institut des Betriebsleiters seit jeher in den einschlägigen Landesgesetzen verankert. Für die – bis 1994 als Behörde geführten – Eisenbahnen des Bundes wurde die Pflicht zur Ernennung eines Betriebsleiters im Jahre 2000 mit Erlass der für alle öffentlichen Eisenbahnen geltenden „Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiterverordnung – EBV)“ normiert.
Ein webbasiertes Training stärkt die positive Sicherheitskultur
Das Angebot ist auf Führungskräfte zugeschnitten, die eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer Sicherheitskultur in Bahnunternehmen haben.
Einsatz von Open-Source-Software im Eisenbahnsektor
Die kollaborative Entwicklung von Anwendungen mit offenem Quellcode stärkt die technologische Unabhängigkeit und treibt wirtschaftliche Innovationen voran.
Begriffe zum Thema Betriebssicherheit
Diese Folge des Bahn-Glossar erläutert die Begriffe Allgemeines Eisenbahngesetz, Störung, Unfall und Untersuchung.