Die EU-Sicherheitsrichtlinie und ihre nationale Umsetzung
Im April 2004 trat die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft in Kraft. Diese Richtlinie soll einen gemeinsamen Rahmen zur Regelung der Eisenbahnsicherheit im europäischen Binnenmarkt für Eisenbahnverkehrsdienste schaffen. Die Mitgliedsstaaten der EU haben in der Vergangenheit ausgehend von ihren nationalen technischen und betrieblichen Prozessen unterschiedliche nationale Regelungen getroffen, die sich als Hindernisse für dieAufnahme grenzüberschreitender Verkehrsdienste erwiesen haben.
Mit Virtual Reality zu mehr Aufenthaltsqualität in Frankfurt/Main
Mit einem Methoden-Mix hat die VGF die Bedürfnisse und Erwartungen von U-Bahn-Fahrgästen erfasst.
Kameras am Dynamischen Schriftanzeiger: Vom Pilot zur Fläche
Der Rollout von DSA+ zeigt, wie aus einem Pilotprojekt ein skalierbares Gesamtsystem für hunderte Stationen entsteht.
Wie das Sofortprogramm den Hamburger Hauptbahnhof verändert
Ein Mitarbeiter der DB Sicherheit berichtet von seinen Erfahrungen.