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Umsetzung des Vierten Eisenbahnpakets, Teil 1

Die neue Sicherheitsrichtlinie als Basis eines grenzenlosen europäischen Bahnverkehrs

Mit dem Inkrafttreten des Vierten Eisenbahnpakets ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten „gemeinsamen Sicherheitsmethoden“.

Nach derzeitigem Kenntnisstand soll die Umsetzung des Vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union vom 16. Juni infolge der Corona-Pandemie auf den Herbst 2020 verschoben werden.
Ab diesem Zeitpunkt entfalten die in diesem Zusammenhang stehenden EU-Verordnungen ihre unmittelbare Wirkung. Mit dem Inkrafttreten ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten „gemeinsamen Sicherheitsmethoden“. Damit geht Europa einen weiteren großen Schritt in Richtung eines einheitlichen Sicherheitssystems im Eisenbahnwesen.

 

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