Risikomanagement bei DB Services
Ein integriertes Risikomanagementsystem entsteht
Am 27. April 1998 trat das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft. Dieses Gesetz kodifizierte zum ersten Mal in Deutschland die Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, „… ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ (Vgl. KonTraG, Art. 1, Nr. 9 c). Damit war die ureigenste Unternehmeraufgabe, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, indem Risiken für das Unternehmen erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen für deren Vermeidung oder Minimierung getroffen werden, gesetzlich festgeschrieben. Das KonTraG gilt in erster Linie für Aktiengesellschaften, abgeleitet aber auch für GmbH und sonstige wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Die Deutsche Bahn AG hat mit der Einführung einer Risikorichtlinie den Rahmen für ein wirksames Risikomanagement im Konzern gesetzt. Dieser Rahmen ist von den Konzerngesellschaften auszufüllen.
Ausschreibung gestartet: BTC Havelland sucht Bildungs-Partner
Mit der europaweiten Ausschreibung der Betreiberleistungen für die neue Bildungsakademie startet das nächste wichtige Etappenziel.
VDV-Akademie verleiht Preis für digitales Lernen
Auf der Konferenz und Fachmesse mobility move im März in Berlin hat die VDV-Akademie erstmals den Mobility E-Learning Award (MELA) vergeben.
Der Cyber Resilience Act – Meilenstein der Cybersicherheit
Die EU-Verordnung legt ein Mindestniveau für die Sicherheit aller vernetzten und digitalen Produkte auf dem europäischen Markt fest.