Bahnübergangssicherung

Einsatz von Gefahrenraumfreimeldesystemen bei der DB Netz AG

Vor der Einführung der nächsten Generation von GFR-Anlagen beschäftigt den Infrastrukturbetreiber die Frage, wie ein ideales System aussehen könnte: Ein Überblick über die Vor- und Nachteile der derzeit infrage kommenden Lösungen.

Laserkopf LB Foster
Laserkopf LB Foster (Foto: Ralf Klinkmüller)

Den Wunsch nach einer automatischen Gefahrenraumfreimeldung an Bahnübergängen gab es schon Anfang der 1970er-Jahre. Zwingend erforderlich wurde diese aber mit der Einführung der Betriebszentralen bei der DB Netz AG ab 1995. Sie löste damit sowohl die Freimeldung durch einen Posten als auch die Freimeldung durch Videoübertragung zur nächsten Betriebsstelle ab. Eine Videoübertragung in die Betriebszentralen war nicht mehr gewünscht und technisch nicht mehr oder nur sehr schwer möglich. Seit dem Jahr 2000 ist das Gefahrenraumfreimeldesystem der Firma Honeywell bei der DB Netz AG zugelassen und freigegeben. Im Jahr 2019 erfolgte die Abkündigung dieser Technik durch den Hersteller.

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