Erfolgsermittlung in Unternehmen
Gemäß § 242 Abs. 2 HGB hat jeder Kaufmann für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres neben der Bilanz eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres vorzunehmen. Das Instrument in dem diese Gegenüberstellung vorgenommen wird heißt Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Sowohl die Bilanz als auch die GuV stehen als Informationsinstrumente gleichrangig nebeneinander. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist die GuV zur Beurteilung der Lage eines Unternehmens mitunter wichtiger als die Bilanz.
System Bahn im Spannungsfeld von Sanierungs- und Kapazitätsbedarf
Auf der 31. Fachtagung „Aktuelle Probleme des Eisenbahnrechts“ diskutierten Expert*innen kontrovers über die Möglichkeiten, Kapazität und Betriebsqualität während laufender Sanierungsarbeiten zu erhöhen.
„Wir brauchen klare Steuerung und verlässliche Finanzierung“
Die Einführung von ETCS in Deutschland steht an einem kritischen Punkt. Vier Fragen an den VDV.
Genehmigung aus Brüssel: Rechtssichere Grundlage für die Transformation
Die EU-Kommission hat die Beihilfen für DB Cargo genehmigt. Voraussetzung ist die Umsetzung eines Umstrukturierungsplans.