Notfallmanagement und Brandschutz
Gefahrenabwehr ist ein zentrales Thema
Die Bereiche Notfallmanagement und Brandschutz haben sich in den vergangenen Jahren zu einer umfassenden Organisation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei der Deutschen Bahn AG entwickelt. Mit dem Inkraftreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes 1994 ist die Verantwortung für die Gefahrenabwehr zwar von den Bahnen auf die Bundesländer übergegangen. Alle in Deutschland tätigen Eisenbahnen sind aber verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfsleistung mitzuwirken. Die EU-Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit 2004/49/EG fordert zudem sowohl von den Infrastruktur- als auch von den Verkehrsunternehmen die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems.Der folgende Artikel beschreibt die Änderungen, die diese Neuordnungen im Bereich der Eisenbahn mit sich brachten, und gibt einen Überblick zu den wesentlichen Bereichen des Notfallmanagements und des Brandschutzes der DB AG.
Begriffe zum Thema Betriebssicherheit
Diese Folge des Bahn-Glossar erläutert die Begriffe Allgemeines Eisenbahngesetz, Störung, Unfall und Untersuchung.
Krisenmanagement am Beispiel des Zugunglücks in Riedlingen
Im Umgang mit Krisen sind gute Planung, Führung und Kommunikation gefragt. Dazu gehören die psychologische Akutversorgung und Nachsorge bei Unfällen.
Unfalluntersuchung durch Private – ein Sonderweg für die Eisenbahnen (Teil 2)
Im zweiten Teil des Beitrags liegt der Schwerpunkt auf den Handlungsmöglichkeiten des Eisenbahnbetriebsleiters.