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Notfallmanagement und Brandschutz

Gefahrenabwehr ist ein zentrales Thema

Die Bereiche Notfallmanagement und Brandschutz haben sich in den vergangenen Jahren zu einer umfassenden Organisation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei der Deutschen Bahn AG entwickelt. Mit dem Inkraftreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes 1994 ist die Verantwortung für die Gefahrenabwehr zwar von den Bahnen auf die Bundesländer übergegangen. Alle in Deutschland tätigen Eisenbahnen sind aber verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfsleistung mitzuwirken. Die EU-Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit 2004/49/EG fordert zudem sowohl von den Infrastruktur- als auch von den Verkehrsunternehmen die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems.Der folgende Artikel beschreibt die Änderungen, die diese Neuordnungen im Bereich der Eisenbahn mit sich brachten, und gibt einen Überblick zu den wesentlichen Bereichen des Notfallmanagements und des Brandschutzes der DB AG.

Die Bereiche Notfallmanagement und Brandschutz haben sich in den vergangenen Jahren zu einer umfassenden Organisation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei der Deutschen Bahn AG entwickelt. Mit dem Inkraftreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes 1994 ist die Verantwortung für die Gefahrenabwehr zwar von den Bahnen auf die Bundesländer übergegangen. Alle in Deutschland tätigen Eisenbahnen sind aber verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfsleistung mitzuwirken. Die EU-Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit 2004/49/EG fordert zudem sowohl von den Infrastruktur- als auch von den Verkehrsunternehmen die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems.

Der folgende Artikel beschreibt die Änderungen, die diese Neuordnungen im Bereich der Eisenbahn mit sich brachten, und gibt einen Überblick zu den wesentlichen Bereichen des Notfallmanagements und des Brandschutzes der DB AG.

Deine Bahn 11/2009

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