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Reisendensicherung

Klare Regeln für Reisendenübergänge: der RÜ-Pass

Mit Herausgabe der Richtlinie 816 wurde eine nachvollziehbare, reproduzierbare und vergleichbare Regelung für Zu- und Abgänge von und zu Bahnsteigen geschaffen, die auch die Handlungssicherheit für die Nutzung erhöht.

Höhengleiche Kreuzungen zwischen der Schiene und der Straße können zu teilweise schweren Unfällen mit Personenschaden und hohen Sachschäden führen. In der Mehrzahl der Unfälle an Bahnübergängen (BÜ) der vergangenen Jahre war die Ursache in einem Fehlverhalten der Straßenverkehrsteilnehmer zu suchen, da die erforderliche Vorsicht und Beachtung der Verkehrszeichen missachtet wurden. Insofern stellen alle höhengleichen Kreuzungen – und dazu gehört auch der Reisendenübergang (RÜ) – zwischen der Schiene und öffentlichen Wegen ein Gefährdungspotenzial dar. In diesem Artikel wird dargestellt, welche Regelungen es bei der DB Netz AG für den Betrieb und die Instandhaltung von RÜ gibt und welche Rolle der RÜ-Pass dabei spielt.

 

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