Schuldrecht – Besonderer Teil
Maklervertrag, Verwahrung und Gastwirtshaftung
Auf den ersten Blick erscheinen diese drei Vertragsarten nebensächlich. Und dennoch kommt ihnen eine erhebliche Bedeutung zu. Makler können in vielfältiger Form handeln, sei es als Immobilien-, Wohnungs-, Kreditvermittler oder als Versicherungsmakler, Darlehensvermittler, aber auch als Ehe- oder neuerdings die Partnerschaftsvermittler. Noch bedeutsamer sind die handelsrechtlichen Bestimmungen über den Maklervertrag (§§ 93 ff HGB), weil sie die im BGB getroffenen Regelungen ergänzen.
Auch die Verwahrung, insbesondere in ihren besonderen Ausformungen ist häufiger anzutreffen als oberflächlich vermutet wird. In den Rahmen dieser Abhandlung gehört auch die Gastwirtshaftung; denn als gemischter Vertrag enthält der Beherbergungsvertrag auch Elemente der Verwahrung.
Begriffe zum Thema Betriebssicherheit
Diese Folge des Bahn-Glossar erläutert die Begriffe Allgemeines Eisenbahngesetz, Störung, Unfall und Untersuchung.
Der Dachs im Bahndamm
Die unterirdische Bautätigkeit des Dachses kann unter anderem zu Fehlern in der Gleislage führen. Eine Taskforce geht nun gegen das Raubtier vor.
Unfalluntersuchung durch Private – ein Sonderweg für die Eisenbahnen (Teil 2)
Im zweiten Teil des Beitrags liegt der Schwerpunkt auf den Handlungsmöglichkeiten des Eisenbahnbetriebsleiters.