Nachweis des betriebssicheren Zustandes für Eisenbahnbrücken
Die sichere Abwicklung des öffentlichen Verkehrs hat oberste Priorität. Das gilt für alle Verkehrsträger und damit auch für die DB AG. Im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 4 heißt es: „Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicheren Zustand zu halten.“
In diesem Beitrag wird das bei der DB AG praktizierte Nachweisverfahren für die Aufrechterhaltung des betriebssicheren Zustandes der Eisenbahnbrücken erläutert.
Der Dachs im Bahndamm
Die unterirdische Bautätigkeit des Dachses kann unter anderem zu Fehlern in der Gleislage führen. Eine Taskforce geht nun gegen das Raubtier vor.
Gewölbebrücken: Instandsetzung statt Abriss
Ein Forschungsprojekt der TU Dresden zeigt, wie in die Jahre gekommene Bauwerke mit passenden Sanierungskonzepten erhalten werden können.
Die Ökobilanz der Schiene
Der Bahnbau ist die ökologische Schwachstelle des Schienenverkehrs, aber auch hier gibt es Ansätze, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren.