In Fachkreisen sind derzeit die neuen „Rettungskarten“ in aller Munde, die beispielsweise den Feuerwehren wertvolle Informationen bei Straßenverkehrsunfällen geben. Die Rettungskarten gibt es mittlerweile für fast alle auf dem deutschen Markt befindlichen Pkw. Autobesitzer sollten diese möglichst unter der Sonnenblende ihres Fahrzeugs aufbewahren, so jedenfalls empfiehlt es der ADAC. Für mit dem Notfallmanagement
vertraute Mitarbeiter der Deutschen Bahn klingt das alles recht bekannt, denn für Schienenfahrzeuge werden bereits seit fast einem Jahrzehnt entsprechende Informationen für Rettungskräfte in Form von „Einsatzmerkblättern für Eisenbahnfahrzeuge“ vorgehalten.
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Einsatzmerkblätter für Eisenbahnfahrzeuge
Brandschutz bei Schienenfahrzeugen
Die Anforderungen an den Brandschutz sind in den letzten beiden Jahrzehnten im besonderen Maße nicht nur für Industrie- und Gewerbebetriebe gestiegen, sondern in allen Bereichen. Gerade auch in öffentlichen Einrichtungen wurden umfangreiche Brandschutzsanierungen durchgeführt. Mittlerweile werden selbst die Hauseigentümer in die Pflicht genommen, Brandmelder nachzurüsten. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Durch den technischen Fortschritt haben sich die Randbedingungen geändert. Aber auch das Bedürfnis der Gesellschaft und des Einzelnen, möglichst umfänglich abgesichert zu sein, ist gestiegen. Das Sicherheitsniveau für Eisenbahnfahrzeuge wurde aus diesen Gründen ebenfalls Schritt für Schritt angehoben.