Güterverkehr

Änderung der Energiesicherungs-<br>transportverordnung

Die Priorisierung von Energietransporten wird mit der im August verkündeten Verordnung neu geregelt.

Güterzug mit Gaskesselwagen südlich von Berlin
Güterzug mit Gaskesselwagen südlich von Berlin (Foto: DB AG/Volker Emersleben)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat vor kurzem die Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesicherungstransportverordnung (EnSiTrV) vorgelegt, die am 21. Juni 2023 im Verkehrsausschuss des Bundesrats beraten [1] und am 7. Juli 2023 im Plenum des Bundesrats verabschiedet wurde. Am 23. August wurde die neue Verordnung im Bundesgesetzblatt bereits verkündet.[2] Damit erfährt die EnSiTrV eine weitere, diesmal grundlegende Änderung, nachdem diese erstmals am 30. August 2022 (damals nur für zunächst sechs Monate) [3] in Kraft getreten war.[4]

SystemBahnPlus

Entdecken Sie unsere Abomodelle: Fachwissen für die Schiene und den ÖPNV – flexibel, digital und auf Ihre Wünsche abgestimmt.
Paywall Image

Lädt E-Paper...