Praxiswissen Sicherheitsbescheinigung und Sicherheitsgenehmigung Teil 5

Aufgaben nationaler Sicherheitsbehörden (2/2)

In dieser Folge wird die Planung und Durchführung der Aufsicht von Bahnunternehmen durch das Eisenbahn-Bundesamt näher beleuchtet.

Eine Vielzahl von EVU im Personen- wie Güterverkehr unterliegt der Aufsicht durch das EBA
Eine Vielzahl von EVU im Personen- wie Güterverkehr unterliegt der Aufsicht durch das EBA (Foto: DB AG/Christian Bedeschinski)

Der vorangegangene Teil der Reihe hatte sich mit der Sicherheitsbescheinigung (SiBe) im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Nationaler Sicherheitsbehörden (NSB) und der Europäischen Eisenbahnagentur, der Ausstellung einer Sicherheitsgenehmigung (SiGe), dem zeitlichen Ablauf des Sicherheitsbewertungsverfahrens und der Unterstützung der Eisenbahnunternehmen bei der Beantragung einer SiBe befasst. In der Folge geht es um weitere Aufgaben der NSB, darunter die Durchführung des Aufsichtsverfahrens und die Erstellung des Jahresberichts.

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