Schuldrecht – Besonderer Teil
Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag
Das Recht der Geschäftsbesorgung wurde im Jahre 1999 durch das Überweisungsgesetz und im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 teilweise neu geregelt und zu einem eigenen Untertitel im BGB zusammengefasst. Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist vornehmlich bei Dienst- und Werkverträgen mit stärkerem wirtschaftlichem Bezug bedeutsam. Dies gilt im Besonderen für Verträge über Vermögensverwaltung, Steuer- oder Rechtsberatung, Kreditkartenverträge und ganz besonders für Bankverträge, so unter anderem den Girovertrag. Daher wurden Teile des Bankvertragsrechts in den §§ 675a bis 676g BGB eingehender geregelt.
Juristen stellen hohe Erwartungen an ein überlastetes Schienennetz
Auf einer Fachtagung der Bundesnetzagentur haben Experten diskutiert, welche Rolle das Eisenbahnrecht in Zeiten des Umbruchs für das System Bahn spielt.
Verwaltungsrecht: ein Buch mit 7 Siegeln
Das Verwaltungsrecht ist ein wichtiger gesetzlicher Rahmen, der auch in Eisenbahnunternehmen berücksichtigt werden muss, zum Beispiel in der Kommunikation mit Zulassungsbehörden.
Neuer Kommentar zu zentralen Gesetzen des Eisenbahnverkehrs
Das Werk richtet sich an Eisenbahnunternehmen, Regulierungs-und Eisenbahnaufsichtsbehörden, Rechtsanwälte und Richter. Eine Buchempfehlung.