Schuldrecht – Besonderer Teil
Das Mietrecht – Teil 1
Das Mietrecht spielt im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle. Der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung wohnt zur Miete. Auch ein großer Teil der Gewerbewirtschaft ist auf gemietete Räume angewiesen.
Eine entsprechend bedeutsame Rolle kommt dem Mietrecht auch im BGB zu. Kaum ein anderer Titel des BGB wurde so oft geändert wie das Mietrecht. Die vergangenen Weltkriege und die damit einhergehende Wohnungsnot veranlassten den Gesetzgeber, insbesondere nach dem 2. Weltkrieg regulierend einzugreifen und zahlreiche Sondergesetze zu erlassen. Dies führte zu einer erheblichen Einschränkung der Privatautonomie und zu einem besonderen Schutz der Mieter (Wohnungszwangswirtschaft). Diese Zwangswirtschaft wurde in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts nach und nach abgebaut. Zugleich mit dem Abbau der Zwangswirtschaft schuf der Gesetzgeber zum Schutz der Mieter ein soziales Mietrecht, das verschiedene, die Privatautonomie einschränkende Vorschriften enthielt. In den folgenden Jahrzehnten wurden an verschiedenen Stellen des BGB Sonderregelungen eingefügt. Außerdem schuf der Gesetzgeber weitere Sondergesetze, was schließlich zu einer Unübersichtlichkeit des Mietrechts führte und dessen völlige Neugestaltung erforderlich machte.
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