Das neue Wagenrecht im COTIF 99
Nachdem nun der 27. Staat das Protokoll von Vilnius ratifiziert und die entsprechende Urkunde bei der OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr mit Sitz in Bern) hinterlegt hat, tritt nun das neue internationale Eisenbahntransportrecht COTIF 99 am 1. Juli 2006 in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung werden vor allem für den Güterverkehr die Geschäftsbeziehungen zwischen EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und Kunden und den EVU untereinander neu geregelt. Neben dem reformierten Transportrechtrecht (CIM) wird es auch ein eigenständiges Wagenrecht (CUV) geben, dass das bisherigen RIV-Abkommen teilweise ersetzt. Über das neue Frachtrecht haben wir in der Ausgabe 10/2005 von „Deine Bahn“ informiert.
Der vorliegende Artikel berichtet über den Anhang D zum COTIF-Übereinkommen (ER CUV), der die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr“ beinhaltet.
Begriffe zum Thema Betriebssicherheit
Diese Folge des Bahn-Glossar erläutert die Begriffe Allgemeines Eisenbahngesetz, Störung, Unfall und Untersuchung.
Der Dachs im Bahndamm
Die unterirdische Bautätigkeit des Dachses kann unter anderem zu Fehlern in der Gleislage führen. Eine Taskforce geht nun gegen das Raubtier vor.
Unfalluntersuchung durch Private – ein Sonderweg für die Eisenbahnen (Teil 2)
Im zweiten Teil des Beitrags liegt der Schwerpunkt auf den Handlungsmöglichkeiten des Eisenbahnbetriebsleiters.