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Das neue Wagenrecht im COTIF 99

Nachdem nun der 27. Staat das Protokoll von Vilnius ratifiziert und die entsprechende Urkunde bei der OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr mit Sitz in Bern) hinterlegt hat, tritt nun das neue internationale Eisenbahntransportrecht COTIF 99 am 1. Juli 2006 in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung werden vor allem für den Güterverkehr die Geschäftsbeziehungen zwischen EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und Kunden und den EVU untereinander neu geregelt. Neben dem reformierten Transportrechtrecht (CIM) wird es auch ein eigenständiges Wagenrecht (CUV) geben, dass das bisherigen RIV-Abkommen teilweise ersetzt. Über das neue Frachtrecht haben wir in der Ausgabe 10/2005 von „Deine Bahn“ informiert.

Der vorliegende Artikel berichtet über den Anhang D zum COTIF-Übereinkommen (ER CUV), der die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr“ beinhaltet.

Nachdem nun der 27. Staat das Protokoll von Vilnius ratifiziert und die entsprechende Urkunde bei der OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr mit Sitz in Bern) hinterlegt hat, tritt nun das neue internationale Eisenbahntransportrecht COTIF 99 am 1. Juli 2006 in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung werden vor allem für den Güterverkehr die Geschäftsbeziehungen zwischen EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und Kunden und den EVU untereinander neu geregelt. Neben dem reformierten Transportrechtrecht (CIM) wird es auch ein eigenständiges Wagenrecht (CUV) geben, dass das bisherigen RIV-Abkommen teilweise ersetzt. Über das neue Frachtrecht haben wir in der Ausgabe 10/2005 von „Deine Bahn“ informiert.

Der vorliegende Artikel berichtet über den Anhang D zum COTIF-Übereinkommen (ER CUV), der die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr“ beinhaltet.

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Deine Bahn 06/2006

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