Alle Beiträge von Werner Bach

3 Beiträge
Artikel Serie

Über den eurasischen Landweg nach Fernost

Artikel Serie

Über den eurasischen Landweg nach Fernost

In diesem Artikel werden neue Möglichkeiten des Transportes mit der Eisenbahn aufgezeigt, die den Erfordernissen der veränderten Weltwirtschaft entsprechen. Der Artikel zeigt auf, wie die unterschiedlichen Transport- und Rechtssysteme angepasst werden müssen und inwieweit schon eine Anpassung erfolgt ist.

Die Globalisierung der Wirtschaft schreitet immer weiter voran. Der Fluss der Warenströme hat sich in den letzten Jahren entschieden verändert. Asien ist wirtschaftlich die Boomregion der Welt. Heute wird der internationale Warenaustausch zwischen Europa und Fernost in erster Linie über Seetransporte und in eiligen Fällen oder bei besonders hochwertigen Waren über Luftfracht abgewickelt. Der Anteil der Seefracht am Gesamtgüterverkehrsaufkommen der wichtigsten westeuropäischen Länder übersteigt deutlich im Modal Split-Vergleich den Anteil anderer Verkehrsträger und liegt je nach Land zwischen 66 und 98 Prozent. Deutlich wird dieser Trend am Modal Split der Verkehre zwischen Deutschland und China in den folgenden Grafiken (Abbildungen 1 und 2).

Die Beförderungszeit auf dem klassischen Seeweg liegt bei durchschnittlich 28 Tagen. Durch Kapazitätsengpässe bei den Schiffen, aber auch wegen Rückstau an den neuralgischen Punkten im Seeverkehr drohen aber zukünftig längere Transportzeiten. Als Alternative zum Seetransport bietet sich der daher der Schienentransport über die eurasische Landbrücke an.

Artikel Serie

Das neue Wagenrecht im COTIF 99

Artikel Serie

Das neue Wagenrecht im COTIF 99

Nachdem nun der 27. Staat das Protokoll von Vilnius ratifiziert und die entsprechende Urkunde bei der OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr mit Sitz in Bern) hinterlegt hat, tritt nun das neue internationale Eisenbahntransportrecht COTIF 99 am 1. Juli 2006 in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung werden vor allem für den Güterverkehr die Geschäftsbeziehungen zwischen EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und Kunden und den EVU untereinander neu geregelt. Neben dem reformierten Transportrechtrecht (CIM) wird es auch ein eigenständiges Wagenrecht (CUV) geben, dass das bisherigen RIV-Abkommen teilweise ersetzt. Über das neue Frachtrecht haben wir in der Ausgabe 10/2005 von „Deine Bahn“ informiert.

Der vorliegende Artikel berichtet über den Anhang D zum COTIF-Übereinkommen (ER CUV), der die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr“ beinhaltet.

TODO - Banner Platzhalter
Artikel Serie

Neues internationales Eisenbahnbeförderungsrecht Güterverkehr

Artikel Serie

Neues internationales Eisenbahnbeförderungsrecht Güterverkehr

Schon einige Zeit warten die Eisenbahnen in Europa, in Teilen von Vorderasien, und Nordafrika auf die Einführung des neuen „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (COTIF 1999, in der Fassung des Protokolls von Vilnius). Nach einer endlos scheinenden Ratifizierungsphase durch die nationalen Parlamente wird vsl. Ende 2005 das neue internationale Beförderungsrecht für den Schienenverkehr in Kraft treten. Für den Güterverkehr haben diese neuen Bestimmungen weitreichende Auswirkungen. Alle bisherigen Rechtsbeziehungen zwischen den Eisenbahnen einerseits und den Kunden andererseits, aber auch zwischen den Eisenbahnen untereinander werden neu betrachtet und geregelt.

Inhalte filtern

Lädt E-Paper...