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Tunnelsicherheit

Das Notrufsystem NBS2010

Mit dem Baubeginn der Hochgeschwindigkeitsstrecken der Deutschen Bahn erließ das Eisenbahn-Bundesamt speziell für die Tunnel dieser Strecken eine Richtlinie, die die „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ regelt. In dieser Richtlinie wird unter anderem gefordert, in Eisenbahntunneln, die länger als 1.000 Meter sind, Notrufmöglichkeiten für Reisende vorzuhalten.

Mit dem Baubeginn der Hochgeschwindigkeitsstrecken der Deutschen Bahn erließ das Eisenbahn-Bundesamt speziell für die Tunnel dieser Strecken eine Richtlinie, die die „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ regelt. In dieser Richtlinie wird unter anderem gefordert, in Eisenbahntunneln, die länger als 1.000 Meter sind, Notrufmöglichkeiten für Reisende vorzuhalten.

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Deine Bahn 06/2015

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Deine Bahn 06/2015

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