Schuldrecht – Besonderer Teil
Der Kaufvertrag – Fortsetzung
Schadensersatzansprüche des Käufers Liefert der Verkäufer die gekaufte Sache zu spät, kommt dieser also in Schuldnerverzug gemäß § 286 BGB, so kann der Käufer neben der Erfüllung auch Schadensersatz wegen der verzögerten Leistung (§§ 433, Abs. 1 S. 1, 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB) oder – liegen die weiteren Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 S. 1 BGB vor – Schadensersatz statt der Leistung verlangen (siehe hierzu ausführlich: „Deine Bahn“ 8/ 2002, 506 ff).
Juristen stellen hohe Erwartungen an ein überlastetes Schienennetz
Auf einer Fachtagung der Bundesnetzagentur haben Experten diskutiert, welche Rolle das Eisenbahnrecht in Zeiten des Umbruchs für das System Bahn spielt.
Verwaltungsrecht: ein Buch mit 7 Siegeln
Das Verwaltungsrecht ist ein wichtiger gesetzlicher Rahmen, der auch in Eisenbahnunternehmen berücksichtigt werden muss, zum Beispiel in der Kommunikation mit Zulassungsbehörden.
Neuer Kommentar zu zentralen Gesetzen des Eisenbahnverkehrs
Das Werk richtet sich an Eisenbahnunternehmen, Regulierungs-und Eisenbahnaufsichtsbehörden, Rechtsanwälte und Richter. Eine Buchempfehlung.