Schuldrecht – Besonderer Teil
Der Kaufvertrag – Teil 3
Die beiden vorangegangenen Artikel zum Kaufrecht befassten sich mit dem Begriff des Kaufvertrages, seinem Inhalt, den jeweiligen Pflichten der Vertragsparteien, dem Mangelbegriff und wann Mängelrechte ausgeschlossen oder eingeschränkt sind. In den nachfolgenden Ausführungen wird erläutert, wann und wie der Käufer vorzugehen hat, wenn ein Mangel im Sinne der §§ 434, 435 BGB vorliegt, ob er Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann.
Juristen stellen hohe Erwartungen an ein überlastetes Schienennetz
Auf einer Fachtagung der Bundesnetzagentur haben Experten diskutiert, welche Rolle das Eisenbahnrecht in Zeiten des Umbruchs für das System Bahn spielt.
Verwaltungsrecht: ein Buch mit 7 Siegeln
Das Verwaltungsrecht ist ein wichtiger gesetzlicher Rahmen, der auch in Eisenbahnunternehmen berücksichtigt werden muss, zum Beispiel in der Kommunikation mit Zulassungsbehörden.
Neuer Kommentar zu zentralen Gesetzen des Eisenbahnverkehrs
Das Werk richtet sich an Eisenbahnunternehmen, Regulierungs-und Eisenbahnaufsichtsbehörden, Rechtsanwälte und Richter. Eine Buchempfehlung.