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Grundlage für ein harmonisiertes betriebliches Regelwerk der Eisenbahnen in Deutschland

Die Anweisung für den Fahrbetrieb

Auf dem Weg zu einer einheitlichen Fahrdienstvorschrift Bund/Länder wurde in einem Fachausschuss der Betrieblichen Arbeitsgruppe im Länderausschuss Eisenbahnen und Bergbahnen (BAG LAEB) im Jahre 2001 ein gemeinsames Arbeitspapier fertiggestellt und nach der Erarbeitung einer entsprechenden Kommentierung durch den Länderausschuss Eisenbahnen und Bergbahnen (LAEB) in seiner 111. Sitzung am 23./24.9.2003 in Dresden verabschiedet: die Anweisung für den Fahrbetrieb (AnFab), für die Bundeseisenbahnen und die Ländereisenbahnen. In mehreren Folgen werden wir jeweils zunächst den Entwurf der Anweisung Fahrbetrieb, und im Anschluss die zugehörige Kommentierung vorstellen.

Auf dem Weg zu einer einheitlichen Fahrdienstvorschrift Bund/Länder wurde in einem Fachausschuss der Betrieblichen Arbeitsgruppe im Länderausschuss Eisenbahnen und Bergbahnen (BAG LAEB) im Jahre 2001 ein gemeinsames Arbeitspapier fertiggestellt und nach der Erarbeitung einer entsprechenden Kommentierung durch den Länderausschuss Eisenbahnen und Bergbahnen (LAEB) in seiner 111. Sitzung am 23./24.9.2003 in Dresden verabschiedet: die Anweisung für den Fahrbetrieb (AnFab), für die Bundeseisenbahnen und die Ländereisenbahnen. In mehreren Folgen werden wir jeweils zunächst den Entwurf der Anweisung Fahrbetrieb, und im Anschluss die zugehörige Kommentierung vorstellen.

Deine Bahn 03/2004

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Deine Bahn 03/2004

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