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Gesetzliche Grundlagen

Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes

Ausgangspunkt für die Errichtung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) ist die RL 2004/49/EG (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) vom 29. April 2004. In Erwägungsgrund Nr. 23 der Richtlinie wird das Erfordernis der Eisenbahnunfalluntersuchung damit begründet, dass schwere Eisenbahnunglücke zwar selten geschehen, sie jedoch verheerende Folgen haben und in der Öffentlichkeit zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Eisenbahnsystems führen können. Deshalb sollten alle derartigen Unfälle unter dem Sicherheitsaspekt untersucht werden, um erneute Unfälle zu vermeiden; und die Untersuchungsergebnisse sollen veröffentlicht werden. Andere Unfälle und Störungen könnten erste wichtige Anzeichen für schwere Unfälle sein und sollten bei Bedarf ebenfalls Gegenstand einer Sicherheitsuntersuchung sein.

Ausgangspunkt für die Errichtung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) ist die RL 2004/49/EG (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) vom 29. April 2004. In Erwägungsgrund Nr. 23 der Richtlinie wird das Erfordernis der Eisenbahnunfalluntersuchung damit begründet, dass schwere Eisenbahnunglücke zwar selten geschehen, sie jedoch verheerende Folgen haben und in der Öffentlichkeit zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Eisenbahnsystems führen können. Deshalb sollten alle derartigen Unfälle unter dem Sicherheitsaspekt untersucht werden, um erneute Unfälle zu vermeiden; und die Untersuchungsergebnisse sollen veröffentlicht werden. Andere Unfälle und Störungen könnten erste wichtige Anzeichen für schwere Unfälle sein und sollten bei Bedarf ebenfalls Gegenstand einer Sicherheitsuntersuchung sein.

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Deine Bahn 06/2014

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Deine Bahn 06/2014

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