Gesetzliche Grundlagen
Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Ausgangspunkt für die Errichtung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) ist die RL 2004/49/EG (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) vom 29. April 2004. In Erwägungsgrund Nr. 23 der Richtlinie wird das Erfordernis der Eisenbahnunfalluntersuchung damit begründet, dass schwere Eisenbahnunglücke zwar selten geschehen, sie jedoch verheerende Folgen haben und in der Öffentlichkeit zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Eisenbahnsystems führen können. Deshalb sollten alle derartigen Unfälle unter dem Sicherheitsaspekt untersucht werden, um erneute Unfälle zu vermeiden; und die Untersuchungsergebnisse sollen veröffentlicht werden. Andere Unfälle und Störungen könnten erste wichtige Anzeichen für schwere Unfälle sein und sollten bei Bedarf ebenfalls Gegenstand einer Sicherheitsuntersuchung sein.
Begriffe zum Thema Betriebssicherheit
Diese Folge des Bahn-Glossar erläutert die Begriffe Allgemeines Eisenbahngesetz, Störung, Unfall und Untersuchung.
Der Dachs im Bahndamm
Die unterirdische Bautätigkeit des Dachses kann unter anderem zu Fehlern in der Gleislage führen. Eine Taskforce geht nun gegen das Raubtier vor.
Unfalluntersuchung durch Private – ein Sonderweg für die Eisenbahnen (Teil 2)
Im zweiten Teil des Beitrags liegt der Schwerpunkt auf den Handlungsmöglichkeiten des Eisenbahnbetriebsleiters.