Die Kunden-Charta der Deutschen Bahn
Die Deutsche Bahn hat im Februar 2004 ihre Kundencharta für den Fernverkehr vorgestellt. In ihr verpflichtet sich das Unternehmen, zum 1. Oktober 2004 garantierte Entschädigungsleistungen rechtsverbindlich einzuführen. An der Ausarbeitung der Kundencharta waren das Verbraucherministerium und das Verkehrsministerium intensiv beteiligt. Gemeinsam mit der Deutschen Bahn wurde eine gute Einigung im Sinne des aktiven Verbraucherschutzes erzielt. Die neue Regelung ist künftig für jeden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesbar. Die Fahrgäste im Fernverkehr haben damit einen Rechtsanspruch auf Entschädigung.
Wo Bahnhöfe zu Klangwelten werden
Sieben Newcomer-Acts haben den Sound der Bahnhöfe eingefangen und daraus professionelle Songs und Musikvideos produziert.
Mit Herz, System und Verstand für die Bahnhöfe von morgen
Eine Bahnhofsmanagerin mit Verantwortung für mehr als 100 Stationen gibt Einblick in ihren Arbeitsalltag.
Barrierefreie Gestaltung des Bahnsystems
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse rücken den Zugang zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Informationssystemen in den Fokus europäischer Normen.