Triebfahrzeugführerscheinverordnung
EBA erteilt EU-Führerschein für Triebfahrzeuge
Im Gegensatz zum Führerschein im Straßenverkehr wird der Triebfahrzeugführerschein eines Landes nicht automatisch europaweit anerkannt. Vielmehr gibt es EU-weit unterschiedliche Anforderungen und Verfahren für die Erteilung der Fahrberechtigung. Vor diesem Hintergrund ist in Deutschland am 7. Mai 2011 die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) in Kraft getreten. Mit der TfV wurde die Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern in nationales Recht umgesetzt. Ab 29. Oktober 2011 erfolgt die gestaffelte Einführung der europäisch harmonisierten Fahrberechtigung.
Barrierefreie Gestaltung des Bahnsystems
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse rücken den Zugang zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Informationssystemen in den Fokus europäischer Normen.
IH-Container als Mittel zur Standardisierung der Instandhaltung
Die Implementierung getakteter Sperrzeiten soll kurzfristige Einschränkungen reduzieren und somit die Systemstabilität während Baumaßnahmen erhöhen.
Der Cyber Resilience Act – Meilenstein der Cybersicherheit
Die EU-Verordnung legt ein Mindestniveau für die Sicherheit aller vernetzten und digitalen Produkte auf dem europäischen Markt fest.