Viertes Eisenbahnpaket

Europa und die Interoperabilität

Am Beispiel der Vorgaben für die Qualifikation des Betriebspersonals wird die Komplexität deutlich, die mit der Umsetzung des 4. EU-Eisenbahnpakets in den Bahnunternehmen verbunden ist.

Mit der Bahnreform im Jahr 1994 wurde das Eisenbahnrecht in Europa kontinuierlich fortgeschrieben. Mittlerweile gibt es hierzu vier sogenannte Eisenbahnpakete. Ziel dieser Fortschreibung des Eisenbahnrechts ist die Liberalisierung des Schienenverkehrsmarktes in Europa. Damit soll der Wettbewerb gefördert und die Dienstleistungsfreiheit gewährleistet werden, um Anreize zur Kostensenkung, Qualitätssteigerung und Innovation im Eisenbahnsektor zu schaffen. Dies erfordert auch eine Harmonisierung der Vorschriften in Bezug auf Technik, Verwaltung und Sicherheit. Eine schrittweise Harmonisierung dieser Anforderungen ist für die Interoperabilität der einzelnen nationalen Eisenbahnsysteme unabdingbar.

 

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