Praxiswissen Sicherheitsmanagement und Sicherheitsbescheinigung, Teil 2.1

In vier Schritten zum Sicherheitsmanagementsystem

Im zweiten Teil der Reihe „Praxiswissen Sicherheitsmanagement und Sicherheitsbescheinigung“ wird eine Vorgehensweise beschrieben, mit der Bahnunternehmen ihre Prozesse an die EU-Vorgaben anpassen können.

Foto: DB AG/Volker Emersleben
Foto: DB AG/Volker Emersleben

Um eine Sicherheitsgenehmigung oder Sicherheitsbescheinigung zu erwerben, müssen Bahnunternehmen ein Sicherheitsmanagementsystem führen. Nach der Einführung in die zentralen Begriffe und rechtlichen Grundlagen im ersten Teil (Deine Bahn 3/2023) widmet sich die Artikelreihe nun der Umsetzung. In einem zweigeteilten Folgebeitrag wird eine mögliche Vorgehensweise in vier Schritten für den Aufbau oder die Anpassung des Systems an die EU-Vorgaben beschrieben.

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