Aktualisierungen der Richtlinie 413
„Infrastruktur gestalten“ zum 1. März 2006
Gemäß § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten.
Ein qualitativ hochwertiger, sicherer und quantitativ optimierter Fahrweg ist Grundlage für die Verkehrsleistungen auf der Schiene; seine Vorhaltung und Entwicklung muss kundengerecht sein und betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung tragen.
Die Gestaltung der betrieblichen Infrastruktur der DB Netz AG unter Berücksichtigung der genannten Aspekte ist eine wesentliche Aufgabe des Vorstandsressorts Infrastruktur und Dienstleistungen und von hoher Bedeutung für die Deutsche Bahn AG insgesamt. Als standardisierte Vorgabe dient dazu die Richtlinie 413 „Infrastruktur gestalten“.
Barrierefreie Gestaltung des Bahnsystems
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse rücken den Zugang zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Informationssystemen in den Fokus europäischer Normen.
VDB fordert verbindlichen Bundesinvestitionsplan für die Schiene
Die Bahnindustrie hat im vergangenen Jahr von den Investitionen in das Schienennetz in Deutschland profitiert und erneut eine Rekordbilanz vorgelegt. Gleichwohl wünscht sich der Dachverband VDB mehr Planungssicherheit.
Georeferenzierte Abnahme von LST-Elementen
Am Beispiel der Zugbildungsanlage Mannheim wird gezeigt, wie der Prozess der Abnahmeprüfung in einen digitalen Workflow transformiert werden kann.