Lärmende Nachbarn
Wer kennt diese Situation nicht? Noch nach Mitternacht dröhnt schrille Musik aus einem der Stockwerke über der eigenen Wohnung, kreischendes Gelächter zerreißt die nächtliche Ruhe. Empört steigt man die Treppen empor, klingelt an der fremden Tür. Der Nachbar öffnet, lallt Unverständliches, zieht seine Hosenträger stramm, lacht amüsiert und schließt die Tür geräuschvoll. Erzürnt kehrt man in die eigene Wohnung zurück, ruft die Polizei an, die schließlich kommt, um festzustellen, dass es keinen Lärm mehr gibt. Diese und andere Fragen beschäftigen sämtliche deutschen Amtsgerichte seit Jahrzehnten.
In der nachfolgenden Betrachtung soll dargestellt werden, welche Art von Lärm in Mietobjekten zulässig oder unzulässig ist, wann und in welchem Umfang Lärm in der eigenen Wohnung gemacht werden darf und was gegen unzumutbaren Lärm unternommen werden kann. Auf Immissionen, die von Nachbargrundstücken ausgehen, wird in diesem Artikel nicht eingegangen.
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