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Kommentar

Mehr Öffentlichkeit für das Eisenbahnrecht – eine satirische Anmerkung

Das Eisenbahnrecht steht gewöhnlich nur bei spektakulären Unfällen oder Verspätungen im Blickfeld. Das hat es nicht verdient.

Das Wort „Eisenbahnrecht“ kommt in Vorlesungsverzeichnissen der Hochschulen kaum vor, eine wissenschaftliche Gesamtdarstellung fehlt. Es gibt keine Lehrstühle für Eisenbahnrecht, dagegen Professuren für kardiovaskuläre Elektrophysiologie und anderes. Das Eisenbahnrecht steht nur bei spektakulären Eisenbahnunfällen oder Verspätungen der Eisenbahn im Blickfeld der Öffentlichkeit. Das hat es nicht verdient.

 

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