Ein humoristisch angehauchter Abriss aus der Geschichte der Eisenbahnsicherungstechnik, mit einigen Besonderheiten und Kuriositäten.
Alle Beiträge von Wolfgang Kunz
Eisenbahn-Gerichte und Eisenbahn-Rechtsprechung
In Deutschland gibt es keine Sondergerichtsbarkeit der Eisenbahnen mehr, aber viele richtungsweisende Urteile zum Eisenbahnrecht. Ein Kommentar.
Mehr Öffentlichkeit für das Eisenbahnrecht – eine satirische Anmerkung
Das Eisenbahnrecht steht gewöhnlich nur bei spektakulären Unfällen oder Verspätungen im Blickfeld. Das hat es nicht verdient.
Frauen bei den Eisenbahnen im 19. und 20. Jahrhundert
Die Verbesserung der Situation von Frauen im Erwerbsleben ist bis heute Gegenstand gesellschaftlicher Debatten. In Deutschland ist der Beginn ihrer Emanzipation untrennbar mit der Frauenbewegung verbunden, die im 19. Jahrhundert entstand. Der lange Weg bis zur rechtlichen Gleichstellung der Frauen ist auch bei den Eisenbahnen nachzuvollziehen: Nicht als emanzipatorischer Akt, sondern bedingt durch Not- und Kriegszeiten erfolgte der Rückgriff der Eisenbahnunternehmen auf die Arbeitskraft der Frauen – das verdeutlicht auch der zweite Teil der Spurensuche in zeitgenössischen Dokumenten und Publikationen.
Frauen bei den Eisenbahnen im 19. und 20. Jahrhundert
Die Verbesserung der Situation von Frauen im Erwerbsleben ist bis heute Gegenstand gesellschaftlicher Debatten. In Deutschland ist der Beginn ihrer Emanzipation untrennbar mit der Frauenbewegung verbunden, die im 19. Jahrhundert entstand. Der lange Weg bis zur rechtlichen Gleichstellung der Frauen ist auch bei den Eisenbahnen nachzuvollziehen: Nicht als emanzipatorischer Akt, sondern bedingt durch Not- und Kriegszeiten erfolgte der Rückgriff der Eisenbahnunternehmen auf die Arbeitskraft der Frauen – das verdeutlicht die Spurensuche in zeitgenössischen Dokumenten und Publikationen.
100 Jahre Bahn-Landwirtschaft
Die Bahn-Landwirtschaft ist eine betrieblich anerkannte Sozialeinrichtung der Deutschen Bahn AG und des Bundeseisenbahnvermögens und hat rund 97.000 Mitglieder und Pächter. Sie ist damit die zweitgrößte Organisation von Kleingärtnern in der Bundesrepublik Deutschland. Seit jeher haben diese Mitglieder und Pächter im Stillen gewirkt. Unter dem Dach der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn blieben ihre großen Leistungen für Dritte oft unbemerkt.
Fracht-, Lager- und Speditionsgeschäft im Eisenbahnverkehr
Das deutsche Transportrecht hat in seiner über 130-jährigen Geschichte vielfältige Änderungen und Neuerungen erfahren. Der nachfolgende Artikel zeigt die historische Entwicklung des Transportrechts auf und erläutert die aktuellen rechtlichen Aspekte, die für den Transport von Fracht sowie im Lager- und Speditionsgeschäft der Eisenbahnen in Deutschland relevant sind. Daneben werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Frachtrecht auf der Straße dargestellt.
Der vorliegende Text basiert auf dem Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz – TRG – vom 25. Juni 1998; BGBl. 1998 I S. 1588; berichtigt, BGBl. 1999 I, S. 42). Die Paragrafen sind solche des HGB (Handelsgesetzbuch), soweit nicht anderes angegeben.
Fracht-, Lager- und Speditionsgeschäft im Eisenbahnverkehr
Das deutsche Transportrecht hat in seiner über 130-jährigen Geschichte vielfältige Änderungen und Neuerungen erfahren. Der nachfolgende Artikel zeigt die historische Entwicklung des Transportrechts auf und erläutert die aktuellen rechtlichen Aspekte, die für den Transport von Fracht sowie im Lager- und Speditionsgeschäft der Eisenbahnen in Deutschland relevant sind. Daneben werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Frachtrecht auf der Straße dargestellt.
Der vorliegende Text basiert auf dem Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz – TRG – vom 25. Juni 1998; BGBl. 1998 I S. 1588; berichtigt, BGBl. 1999 I, S. 42). Die Paragrafen sind solche des HGB (Handelsgesetzbuch), soweit nicht anderes angegeben.
Das Bundeseisenbahnvermögen – ein Sondervermögen des Bundes
Mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S.2378) wurden die nicht rechtsfähigen Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ (DB) und „Deutsche Reichsbahn“ (DR) unter dem Namen „Bundeseisenbahnvermögen“ (BEV) zu einem ebenfalls nicht rechtsfähigen Sondervermögen zusammengefasst (Art. 1 ENeuOG: „Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen – BEZNG“ 1). Das BEZNG als Rechtsgrundlage bestimmt die Existenz und die Sonderform des BEV.
Der Gesetzgeber gliederte das BEV in einen unternehmerischen Teil und einen Verwaltungsbereich (§ 3 Abs.1 BEZNG). Nach Ausgliederung des unternehmerischen Teils in die am 5. Januar 1994 gegründete „Deutsche Bahn AG“ (DB AG) hat das BEV nach § 3 Abs.2 BEZNG im Wesentlichen noch folgende Aufgaben: • Übertragung bestimmter bahnnotwendiger Liegenschaften an die DB AG, • Verwaltung des Personals, das der DB AG zugewiesen worden ist 2), • Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen Liegenschaften.