Personenverkehrsanlagen
Nachweisliche Sicherheit an Bahnhöfen
Gefahrgutbeförderung auf der Schiene gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit, dennoch können auch hier Störungen nicht völlig ausgeschlossen werden. Deshalb wurden zwischen der Deutschen Bahn AG und dem Eisenbahnbundesamt Nachweisverfahren entwickelt, mit denen für bestimmte Personenverkehrsanlagen, in denen Güterzüge mit Gefahrgut verkehren, der Nachweis der Sicherheit erbracht werden kann.
Barrierefreie Gestaltung des Bahnsystems
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse rücken den Zugang zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Informationssystemen in den Fokus europäischer Normen.
IH-Container als Mittel zur Standardisierung der Instandhaltung
Die Implementierung getakteter Sperrzeiten soll kurzfristige Einschränkungen reduzieren und somit die Systemstabilität während Baumaßnahmen erhöhen.
Der Cyber Resilience Act – Meilenstein der Cybersicherheit
Die EU-Verordnung legt ein Mindestniveau für die Sicherheit aller vernetzten und digitalen Produkte auf dem europäischen Markt fest.