Ausbildereignungsverordnung
Neue Anforderungen an die Berufsausbildung
Die Bundesregierung hat zum 1. August 2009 die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in novellierter Form erneut in Kraft treten lassen. Ausbilder müssen deshalb ihre fachliche und arbeitspädagogische Eignung für ihre Tätigkeit nunmehr wieder per Prüfung nachweisen. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie sich die Änderungen in der AEVO auf die Berufsausbildung bei der Bahn auswirken und wo Handlungsbedarf erkennbar ist.
SERAS: EU-Projekt zur Transformation der Beschäftigung im Eisenbahnsektor
Wo Nachwuchs anpackt, bleibt Zukunft auf Kurs
Mit der Junior Company stärken Auszubildende im Werk Cottbus soziale und persönliche Kompetenzen und üben sich in Projektarbeit.
Schlüsselrolle des Onboarding in der Zugverkehrssteuerung
Die DB InfraGO AG bereitet Quereinsteigende gezielt auf die Funktionsausbildung in einem Engpassberuf vor.