Mit der Verabschiedung des Berufbildungsgesetzes 1969 durch die Große Koalition (CDU/CSU und SPD) wurde der Grundstein für Berufsausbildungsverhältnisse in Deutschland gelegt. Es regelt das Zusammenwirken von Arbeitgebern, Gewerkschaften, Kammern und staatlichen Stellen und definiert die Grundlagen der beruflichen Qualifizierung in der Bundesrepublik. Im Folgenden wird ein Überblick über die Entstehungsgeschichte des Gesetzes gegeben. Außerdem wird aufgezeigt, wie auf dessen Grundlage neue Ausbildungsberufe, unter anderem bei der DB AG, erarbeitet werden.
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Neue Anforderungen an die Berufsausbildung
Die Bundesregierung hat zum 1. August 2009 die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) in novellierter Form erneut in Kraft treten lassen. Ausbilder müssen deshalb ihre fachliche und arbeitspädagogische Eignung für ihre Tätigkeit nunmehr wieder per Prüfung nachweisen. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie sich die Änderungen in der AEVO auf die Berufsausbildung bei der Bahn auswirken und wo Handlungsbedarf erkennbar ist.
Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin
Mit der Bahnreform 1994 endete auch die Ausbildung bzw. Qualifizierung von Nachwuchskräften als Beamten-Anwärter für die Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren nichttechnischen und technischen Dienstes. Davon betroffen waren u.a. Lokführer und Werkmeister. Für die Gruppe der Werkmeister – damals in zehn Fachrichtungen ca. 30.000 Mitarbeiter/-innen – entschied die DB AG, dass deren Aufgaben künftig von IHK-geprüften Industriemeistern/Industriemeisterinnen der entsprechenden Fachrichtung wahrgenommen werden. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass die bestehenden Industriemeister – Fachrichtungen, z.B. Industriemeister Metall oder Industriemeister Elektrotechnik (Schwerpunkte Energie- oder Nachrichtentechnik) für die bei der DB AG geforderten Tätigkeitsbereiche nicht „passgenau“ waren. DB AG, Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands (heute TRANSNET) und Gesamtbetriebsrat kamen überein, für den Einsatz bei der Bahn neue Industriemeister-Fachrichtungen anzustreben.
Förderungsmöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung
Selbst in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit blieb ein Mangel an qualifizierten Facharbeitern/Facharbeiterinnen, Meistern/Meisterinnen, Technikern/Technikerinnen und Ingenieuren/Ingenieurinnen – um nur einige Bereiche zu nennen – erkennbar. Inzwischen gibt es bei der Bahn, wie in vielen Unternehmen ein breites Tableau an Fördermöglichkeiten. Neben dem „Meister-BAFÖG“ und steuerlichen Vergünstigungen, die für alle Arbeitnehmer/-innen gelten, bestehen im Konzern DB AG drei weitere Förderinstrumente:
1. Der „Tarifvertrag zur beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung (BTV)“,
2. die „Gesamtbetriebsvereinbarung über die Weiterbildung von Arbeitnehmern der Deutsche Bahn“,
3. den „Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V.“, kurz: „Fonds zur sozialen Sicherung“.
Für die Arbeitnehmer der DB AG gibt es also ein breites Spektrum an Möglichkeiten, sich neue berufliche Perspektiven zu erschließen.