Umsetzung viertes Eisenbahnpaket
Neue Anforderungen an die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung
Mit Inkrafttreten der „technischen Säule“ des vierten EU-Eisenbahnpakets spielen neben der geänderten nationalen Gesetzgebung auch neue, direkt geltende Rechtsakte der EU eine Rolle.
Menschliche und organisatorische Faktoren einer gemeinsamen Sicherheitskultur
Der zweite Teil des Beitrags zur Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets beschäftigt sich mit der Integration der Themen menschlicher Faktor und Sicherheitskultur in das Sicherheitsmanagement von Bahnunternehmen.
Die neue Sicherheitsrichtlinie als Basis eines grenzenlosen europäischen Bahnverkehrs
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Eisenbahnpakets ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten „gemeinsamen Sicherheitsmethoden“.
Weiterentwicklung der rechtlichen Vorgaben für den europäischen Eisenbahnverkehr
Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der neuen Sicherheitsrichtlinie wurden die Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme neu geordnet und formuliert.
