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Umsetzung viertes Eisenbahnpaket

Neue Anforderungen an die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung

Mit Inkrafttreten der „technischen Säule“ des vierten EU-Eisenbahnpakets spielen neben der geänderten nationalen Gesetzgebung auch neue, direkt geltende Rechtsakte der EU eine Rolle.

zwei ICE am BAhnsteig mit Fahrgästen
Foto: Götz Walther

Zum 16. Juni 2020 trat die sogenannte „technische Säule“ des vierten EU-Eisenbahnpakets in Kraft.[1] Der vorliegende Beitrag betrachtet die nun geltenden  Anforderungen an die Erteilung einer einheitlichen Sicherheitsbescheinigung für Eisenbahnverkehrsunternehmen. Hier spielen neben der geänderten nationalen Gesetzgebung auch neue, direkt geltende Rechtsakte der EU eine Rolle.

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