Notfalltechnik

Neue Hilfszüge der DB Netz AG

Gemäß Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 4, Absatz 3 sind „…die Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und an Maßnahmen des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung mitzuwirken“. Die DB Netz AG hält an 49 Standorten Hilfszüge mit zirka 1.400 Aufgleispersonalen zur technischen Hilfeleistung bei Unfällen, zur Beseitigung von Unfallfolgen zum Aufgleisen beziehungsweise Abschleppen havarierter […]

Gemäß Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) § 4, Absatz 3 sind „…die Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und an Maßnahmen des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung mitzuwirken“. Die DB Netz AG hält an 49 Standorten Hilfszüge mit zirka 1.400 Aufgleispersonalen zur technischen Hilfeleistung bei Unfällen, zur Beseitigung von Unfallfolgen zum Aufgleisen beziehungsweise Abschleppen havarierter Schienenfahrzeuge vor. Im Rahmen des Projektes „Neue Fahrzeuge der Notfalltechnik“ wurden neue Einheitshilfsgerätewagen beschafft.

 

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