Einheitliche Rechtslage
Neuerungen im Beförderungsrecht für den Schienenpersonenverkehr
Am 3. Dezember 2009 tritt die neue Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Sie bringt umwälzende Neuerungen mit sich, unter anderem zwingende Bestimmungen für die Haftung bei Zugverspätungen sowie einheitliche Haftungsregeln für alle EU-Mitgliedstaaten bei Tötung und Verletzung von Reisenden.Die Fahrgastrechte-Verordnung ist Bestandteil des 3. Eisenbahnpakets der Europäischen Union (EU). Nach der ersten Lesung verabschiedete der Rat einen gemeinsamen Standpunkt, der stark vom Text der Kommission und des Parlaments abweicht und festschreibt, dass hinsichtlich Haftung für Personenschäden die bestehenden Regeln der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV – Anhang A zum COTIF) zu übernehmen seien.
Barrierefreie Gestaltung des Bahnsystems
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse rücken den Zugang zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Informationssystemen in den Fokus europäischer Normen.
IH-Container als Mittel zur Standardisierung der Instandhaltung
Die Implementierung getakteter Sperrzeiten soll kurzfristige Einschränkungen reduzieren und somit die Systemstabilität während Baumaßnahmen erhöhen.
Der Cyber Resilience Act – Meilenstein der Cybersicherheit
Die EU-Verordnung legt ein Mindestniveau für die Sicherheit aller vernetzten und digitalen Produkte auf dem europäischen Markt fest.