Schuldrecht – Besonderer Teil
Pacht, Leasing, Leihe
Dieser Artikel beschäftigt sich mit den meist weniger bekannten Bereichen des Bürgerlichen Rechts, mit dem Pacht-, dem Leasingvertrag und der Leihe. Und dennoch begegnen uns auch diese Vertragsformen täglich, sei es in der Form eines gepachteten Geschäfts oder Landes. Immer häufiger kommt auch der in den USA entwickelte Leasingvertrag vor, so dass es unerlässlich ist, nicht wenigstens andeutungsweise auf diesen Vertragstypus einzugehen. Auch die Leihe spielt im täglichen Leben eine bedeutsame Rolle. Wer hat sich nicht schon einmal etwas ausgeliehen und muss oftmals zu seinem Schrecken feststellen, dass er die geliehene Sache beschädigt hat, weiß aber nicht, wie der Schaden auszugleichen ist.
Der Erwerb von Eigentum
Die Artikelserie über das BGB wird abgerundet mit den Themen Bereicherungsrecht und Übertragung des Eigentums an Sachen und Grundstücken.
Das deutsche Gerichtssystem
In diesem Beitrag über das Gerichtsverfassungssystem in Deutschland werden Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit behandelt. Diese Rechtsgebiete sind dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nicht immer lässt sich öffentliches Recht ohne Schwierigkeiten vom Privatrecht unterscheiden. Daher erfolgt im Hinblick darauf, welcher Rechtsweg bei Streitigkeiten eingeschlagen werden muss, ein kurzer Abriss dessen, was unter öffentlichem Recht zu verstehen ist. Anschließend werden die wesentlichen Grundzüge des Verwaltungsrechts und die Gerichtsorganisation der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichte geschildert.
Das deutsche Gerichtssystem
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Doch nicht jede Arbeit, die auf Grund eines Vertragsverhältnisses für einen anderen erbracht wird, fällt unter das Arbeitsrecht, sondern nur diejenige Arbeit, die im Dienst eines anderen erfolgt, die also in einem Abhängigkeitsverhältnis steht. Das Wesentliche beim Arbeitsrecht ist die abhängige Arbeit.Das moderne Arbeitsrecht fußt auf zwei Entwicklungen im 19. Jahrhundert: Auf der Industrialisierung und der mit ihr verbundenen Liberalisierung. Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich im Zivilrecht der Gedanke der Vertragsfreiheit durch, der sich im BGB, das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, widerspiegelt. Das Arbeitsrecht im eigentlichen Sinne entfaltete sich aber erst in der Weimarer Republik. Es wurde unter anderem aus den Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff BGB) hergeleitet und im Laufe der folgenden Jahrzehnte in zahlreichen Gesetzen kontinuierlich fortentwickelt. Als Arbeitsrecht wird daher die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen bezeichnet, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, den Arbeitsschutz, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte sowie die Arbeitsgerichtsbarkeit betreffen. Ein Gesetzbuch, das alle Regelungen zusammenfasst, gibt es nicht.Wo Rechtsbeziehungen begründet werden, kann sich Streit über deren Inhalt und Auswirkungen entzünden. Wo gestritten wird, bedarf es eines Gerichts.