Die Bundesnetzagentur
Regulierungsbehörde im deregulierten Schienenverkehrsmarkt
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 18. März 2005 einen Kompromissvorschlag zum Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften erarbeitet. Darin ist vorgesehen, dass die gesamte Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur aller Eisenbahnen in der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gebündelt wird. Aus der RegTP wurde im Juli 2005 per Gesetz die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, kurz „Bundesnetzagentur“. Die Regulierungsaufgaben des bisherigen Referats 15 (Netzzugang) beim Eisenbahnbundesamt (EBA) gingen damit inklusive ihrer rund 20 Mitarbeiter zum 1. Januar 2006 auf die Bundesnetzagentur über.
Die Schieneninfrastruktur braucht eine starke Stimme
Die Verantwortlichen des neuen Infrastruktur-Ausschuss des VDV geben Auskunft über dessen Arbeitsweise und Ziele sowie aktuelle Prozessthemen rund um Regulierung, Planung und Finanzierung.
Der Cyber Resilience Act – Meilenstein der Cybersicherheit
Die EU-Verordnung legt ein Mindestniveau für die Sicherheit aller vernetzten und digitalen Produkte auf dem europäischen Markt fest.
Das erste Preußische Eisenbahngesetz
Das 1838 im Zusammenhang mit der Errichtung der Berlin-Potsdamer Eisenbahn erlassene Gesetz ist ein Beispiel für die Anfänge der Eisenbahnregulierung in Deutschland.