„Security“ bei den Eisenbahnen
Als Reaktion auf die terroristischen Anschläge am 11. September 2001 in den USA hat die internationale Gesetzgebung Vorschriften verabschiedet, um mögliche Gefahren durch den Missbrauch gefährlicher Güter mit terroristischem Hintergrund zu minimieren: In das RID wurde zum 1. Januar 2005 ein neues Kapitel 1.10 eingefügt. Es enthält Vorschriften für die Sicherung von Gefahrguttransporten und tritt am 1. Juli 2005 vollumfänglich in Kraft.
Um das Abstraktionsniveau der neuen Vorschriften auf ein praxisfreundlicheres Maß zu senken, wurde unter Federführung des Verbandes der chemischen Industrie e.V. (VCI) ein „Leitfaden zur Umsetzung neuer gesetzlicher Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Kapitel 1.10 ADR/RID 2005)“ mit Stand vom 13.10.2004 erarbeitet. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) hat in seiner Eigenschaft als Branchenvertretung des Verkehrsträgers „Schiene“ Erläuterungen eingebracht, die den Eisenbahnen beim Verständnis und bei der Umsetzung der neuen Vorschriften helfen sollen. Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich auf diese eisenbahnspezifischen Erläuterungen.
Begriffe zum Thema Betriebssicherheit
Diese Folge des Bahn-Glossar erläutert die Begriffe Allgemeines Eisenbahngesetz, Störung, Unfall und Untersuchung.
Der Dachs im Bahndamm
Die unterirdische Bautätigkeit des Dachses kann unter anderem zu Fehlern in der Gleislage führen. Eine Taskforce geht nun gegen das Raubtier vor.
Unfalluntersuchung durch Private – ein Sonderweg für die Eisenbahnen (Teil 2)
Im zweiten Teil des Beitrags liegt der Schwerpunkt auf den Handlungsmöglichkeiten des Eisenbahnbetriebsleiters.