Alle Beiträge von Ass. jur. Michael Fabian

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Infrastrukturprojekte sollen endlich schneller umgesetzt werden

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Infrastrukturprojekte sollen endlich schneller umgesetzt werden

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, um die Planung und Genehmigung von Ausbau-und Modernisierungsvorhaben zu beschleunigen.

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Neuer Kommentar zu zentralen Gesetzen des Eisenbahnverkehrs

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Neuer Kommentar zu zentralen Gesetzen des Eisenbahnverkehrs

Das Werk richtet sich an Eisenbahnunternehmen, Regulierungs-und Eisenbahnaufsichtsbehörden, Rechtsanwälte und Richter. Eine Buchempfehlung.

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Fahrgäste ohne Mund-Nase-Bedeckung – was tun?

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Fahrgäste ohne Mund-Nase-Bedeckung – was tun?

Was Bahnunternehmen beachten müssen, wenn es um die Durchsetzung der Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr geht.

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Personalunion zwischen Geschäftsführung und Eisenbahnbetriebsleiter

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Personalunion zwischen Geschäftsführung und Eisenbahnbetriebsleiter

Der Beitrag beantwortet die Frage, ob eine für die Führung der Geschäfte bestellte Person in Personalunion auch EBL desselben Unternehmens sein kann.

Artikel Serie || Fahrzeuge & Technik

Dahlendorf: Öffentlich-rechtliche Instandhaltungsverantwortung für Eisenbahnfahrzeuge

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Dahlendorf: Öffentlich-rechtliche Instandhaltungsverantwortung für Eisenbahnfahrzeuge

Jana Dahlendorf hat mit ihrer juristischen Dissertation über die öffentlich-rechtliche Instandhaltungsverantwortung für Eisenbahnfahrzeuge eine Arbeit vorgelegt, die für Halter sowie Praktiker und Verantwortliche in Eisenbahnunternehmen, bei Schienenfahrzeugherstellern und Betreibern von Wartungseinrichtungen gleichermaßen relevant ist. Einen Überblick über die und eine Einschätzung der wichtigsten Ergebnisse bietet die nachfolgende Rezension.  

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Neues von der Eisenbahn-Haftpflichtversicherung

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Neues von der Eisenbahn-Haftpflichtversicherung

Die gute alte Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung existiert nicht mehr. Sie ist jedoch – ebenso wie an der Börse abhanden gekommenes Vermögen – nicht einfach weg, sondern nur woanders. Die Vorschriften über die Versicherungspflicht der Eisenbahnen wurden in das Allgemeine Eisenbahngesetz integriert.

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Gibt‘s nicht – gibt‘s nicht

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Gibt‘s nicht – gibt‘s nicht

Es trug sich zu am 18. Tage des Monats September im Jahre 2012. Der Ort des Geschehens: eine höchst liebenswerte rheinische Großstadt, landauf, landab überaus geschätzt als wahre Hochburg rheinischen Frohsinns, DER Hort von Jecken und Narren schlechthin.

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Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie

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Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie

Die VDV-Schrift 753 „Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie“ in der Fassung vom 1. August 2002 war als Einstieg in eine für alle Eisenbahnen gleichermaßen verbindliche und transparente Verfahrensweise bei der Aus- und Fortbildung von Eisenbahnfahrzeugführern zu verstehen. Sie diente dazu, Erfahrungen zu sammeln, und sollte zu gegebener Zeit einer Revision unterzogen werden.

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Öffentliche Eisenbahnen

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Öffentliche Eisenbahnen

Anders als in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union kennt das deutsche Eisenbahnrecht eine Differenzierung zwischen „öffentlichen“ und „nichtöffentlichen“ Eisenbahnen. § 3 AEG („Öffentlicher Eisenbahnverkehr“) enthält Aussagen dazu, wann eine Eisenbahn dem öffentlichen oder dem nichtöffentlichen Verkehr dient. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften neu gefasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die seit dem 30. April 2005 geltende Rechtslage.

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Die Sicherheitsbescheinigung

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Die Sicherheitsbescheinigung

Im Zuge der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben bedürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnbetrieb erstmals einer Sicherheitsbescheinigung. Die Sicherheitsbescheinigung stellt das Eisenbahn-Bundesamt aus. Der Beitrag widmet sich den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung.

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„Security“ bei den Eisenbahnen

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„Security“ bei den Eisenbahnen

Als Reaktion auf die terroristischen Anschläge am 11. September 2001 in den USA hat die internationale Gesetzgebung Vorschriften verabschiedet, um mögliche Gefahren durch den Missbrauch gefährlicher Güter mit terroristischem Hintergrund zu minimieren: In das RID wurde zum 1. Januar 2005 ein neues Kapitel 1.10 eingefügt. Es enthält Vorschriften für die Sicherung von Gefahrguttransporten und tritt am 1. Juli 2005 vollumfänglich in Kraft.

Um das Abstraktionsniveau der neuen Vorschriften auf ein praxisfreundlicheres Maß zu senken, wurde unter Federführung des Verbandes der chemischen Industrie e.V. (VCI) ein „Leitfaden zur Umsetzung neuer gesetzlicher Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Kapitel 1.10 ADR/RID 2005)“ mit Stand vom 13.10.2004 erarbeitet. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) hat in seiner Eigenschaft als Branchenvertretung des Verkehrsträgers „Schiene“ Erläuterungen eingebracht, die den Eisenbahnen beim Verständnis und bei der Umsetzung der neuen Vorschriften helfen sollen. Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich auf diese eisenbahnspezifischen Erläuterungen.

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