Sicherheitliche Anforderungen an die Eisenbahnen der EU
Die Europäische Richtlinie für Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft ist am 29. April 2004 verabschiedet worden und damit in Kraft getreten. Diese Sicherheitsrichtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, die bis spätestens April 2006 Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen müssen, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Barrierefreie Gestaltung des Bahnsystems
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse rücken den Zugang zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Informationssystemen in den Fokus europäischer Normen.
IH-Container als Mittel zur Standardisierung der Instandhaltung
Die Implementierung getakteter Sperrzeiten soll kurzfristige Einschränkungen reduzieren und somit die Systemstabilität während Baumaßnahmen erhöhen.
Der Cyber Resilience Act – Meilenstein der Cybersicherheit
Die EU-Verordnung legt ein Mindestniveau für die Sicherheit aller vernetzten und digitalen Produkte auf dem europäischen Markt fest.